Clubbing & Nachtleben

Muttizettel in Starnberg: Regeln für U18-Partys

24:00 Uhr ist die gesetzliche Grenze: 16- und 17-Jährige müssen eine öffentliche Tanzveranstaltung ohne Begleitung oder Erziehungsbeauftragung spätestens dann verlassen.

Muttizettel in Starnberg: Regeln für U18-Partys

Für Stufenpartys, Clubnächte und Raves rund um den Starnberger See ist der Muttizettel deshalb kein optionales Zusatzpapier, sondern Teil der Einlassplanung.

In Bayern kann die Aufsichtspflicht für den Veranstaltungsbesuch schriftlich auf eine volljährige Person übertragen werden. Die Grundlage bildet § 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG. Das Verfahren wirkt auf den ersten Blick unkompliziert. In der Praxis scheitert der Einlass aber häufig nicht am Ticket, sondern an fehlenden Personalien, einer nicht akzeptierten Begleitperson oder daran, dass der Veranstalter eigene Vorgaben setzt.

Der Muttizettel nach dem Jugendschutzgesetz

Der Muttizettel ist eine schriftliche Erziehungsbeauftragung. Eltern oder andere personensorgeberechtigte Personen übertragen damit für eine konkrete Veranstaltung bestimmte Aufsichtspflichten auf eine volljährige Begleitperson. Diese Person übernimmt während des Aufenthalts Verantwortung für den minderjährigen Gast.

Die Regelung ist nicht auf Starnberg beschränkt. Sie gilt nach dem Jugendschutzgesetz bundesweit. Für eine Stufenparty in Starnberg gelten damit zunächst dieselben gesetzlichen Altersgrenzen wie für eine Veranstaltung in München, Bernried oder an einem anderen Ort in Oberbayern.

Der Muttizettel hebt das Alter des Jugendlichen nicht auf. Er verändert auch nicht die Regeln für Alkohol oder andere Schutzvorschriften. Er ermöglicht vor allem, dass ein Jugendlicher länger an einer Tanzveranstaltung teilnehmen kann, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und der Veranstalter diese Form der Begleitung akzeptiert.

Die Altersstufen lassen sich für den Veranstaltungsbesuch so einordnen:

AlterBesuch einer öffentlichen TanzveranstaltungZeitliche Grenze ohne Begleitung
Unter 16 JahreNur mit erziehungsberechtigter oder erziehungsbeauftragter PersonVeranstalter und gesetzliche Vorgaben beachten
16 bis 17 JahreMit Begleitung oder schriftlicher ErziehungsbeauftragungOhne Begleitung grundsätzlich bis 24:00 Uhr
Ab 18 JahreBesuch ohne Muttizettel möglichKeine jugendschutzrechtliche Ausgehgrenze für Volljährige

Unter 16-Jährige dürfen öffentliche Tanzveranstaltungen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person besuchen. Für 16- und 17-Jährige ist der Muttizettel vor allem dann relevant, wenn die Veranstaltung nach Mitternacht weiterläuft.

Damit ist die Formulierung „U18-Party“ allein nicht ausreichend, um die Zutrittsregeln zu bestimmen. Entscheidend sind das Alter des Gastes, die Uhrzeit, die Art der Veranstaltung und die Einlassbedingungen des Veranstalters.

Der Muttizettel ist eine Übertragung von Aufsichtspflicht, kein Freibrief für den Clubbesuch.

Vor dem Ticketkauf: Veranstalterregeln zuerst lesen

Die rechtliche Möglichkeit bedeutet nicht automatisch, dass jede Location jeden Muttizettel akzeptiert. Veranstalter dürfen für ihre Party ein eigenes Mindestalter festlegen und den Einlass organisatorisch begrenzen. Das betrifft insbesondere Clubs, bei denen die Kapazitätsgrenze, die Sicherheitsplanung und die Aufsicht im laufenden Betrieb eine Rolle spielen.

Bei einer Stufenparty Starnberg kann der Veranstalter daher festlegen, dass nur Jugendliche ab 16 Jahren mit Muttizettel zugelassen werden. Ebenso kann er verlangen, dass die Begleitperson gemeinsam mit dem minderjährigen Gast eincheckt. Manche Veranstaltungen akzeptieren nur ein bestimmtes Formular oder verlangen eine vorherige Anmeldung. Andere schließen Minderjährige trotz Erziehungsbeauftragung vollständig aus.

Diese Informationen gehören vor dem Ticketkauf geprüft:

  • Mindestalter der konkreten Veranstaltung, nicht nur der Location.
  • Akzeptiert der Veranstalter eine Erziehungsbeauftragung?
  • Wird ein eigenes Formular verlangt?
  • Muss die Begleitperson beim Einlass anwesend sein?
  • Gilt der Muttizettel für die gesamte Veranstaltungsdauer?
  • Gibt es eine Obergrenze für die Zahl der Minderjährigen pro Begleitperson?
  • Wird ein Ausweisdokument im Original verlangt?
  • Muss die Veranstaltung vorab per E-Mail oder über ein Formular angemeldet werden?

Zur maximalen Zahl minderjähriger Gäste, die eine einzelne volljährige Begleitperson bei Stufenpartys in Starnberg beaufsichtigen darf, gibt es keine pauschale Angabe für alle Veranstaltungen. Diese Frage wird vom jeweiligen Veranstalter und vom Einlasspersonal geregelt. Ein Muttizettel für mehrere Jugendliche ist deshalb nicht automatisch ausreichend.

Das Preis-Leistungs-Verhältnis eines günstigen Tickets verschlechtert sich sofort, wenn der Einlass an formalen Voraussetzungen scheitert. Rückerstattungen sind in solchen Fällen nicht garantiert. Der Ticketkauf ersetzt die Prüfung der Alters- und Einlassregeln nicht.

Das Formular aus Starnberg korrekt ausfüllen

Das Landratsamt Starnberg stellt eine eigene Bescheinigung zur Übertragung der Aufsichtspflicht bereit. Das Formular enthält die Personalien der Eltern beziehungsweise der personensorgeberechtigten Personen, des minderjährigen Gastes und der volljährigen Begleitperson.

Für eine belastbare Erziehungsbeauftragung müssen die Angaben eindeutig einer konkreten Veranstaltung und den beteiligten Personen zugeordnet werden können. Unvollständige oder widersprüchliche Angaben erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass das Einlasspersonal die Bescheinigung nicht akzeptiert.

In der Regel gehören folgende Informationen in das Formular:

1. Daten der Eltern oder Sorgeberechtigten

Name, Anschrift und erreichbare Kontaktdaten müssen vollständig eingetragen werden. Die Erziehungsbeauftragung muss von den hierzu berechtigten Personen unterschrieben sein.

2. Daten des minderjährigen Gastes

Der Name muss mit dem Ausweisdokument und, soweit vorhanden, mit den Ticketdaten übereinstimmen.

3. Daten der Begleitperson

Die Aufsichtsperson muss volljährig sein. Auch ihre Personalien müssen mit dem Ausweis übereinstimmen, der am Einlass vorgelegt wird.

4. Veranstaltung und Zeitraum

Der Muttizettel sollte eindeutig erkennen lassen, für welche Party und welchen Zeitraum die Beauftragung gilt. Eine pauschale Vollmacht für beliebige Clubnächte ist organisatorisch problematisch und kann vom Veranstalter abgelehnt werden.

5. Unterschriften

Die Unterschriften der Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten und der Begleitperson dürfen nicht fehlen. Ein unausgefülltes Formular, eine nachträglich ergänzte Bescheinigung oder eine nicht nachvollziehbare digitale Version kann an der Tür zu Rückfragen führen.

Das Landratsamt-Formular ist eine geeignete Grundlage. Es schafft aber keine automatische Einlassgarantie. Der Veranstalter kann zusätzliche Vorgaben machen, etwa ein bestimmtes Format, eine Vorabübermittlung oder die persönliche Anwesenheit der Eltern bei der Übergabe.

Eine Kopie des Ausweises der Eltern wird empfohlen. Sie ersetzt nicht zwingend die Unterschrift und auch nicht die Identitätsprüfung. Der minderjährige Gast und die erziehungsbeauftragte Person müssen sich bei einer Kontrolle mit einem gültigen Ausweisdokument ausweisen können. Die Namen auf Formular, Ticket und Ausweis sollten daher vor der Abfahrt miteinander abgeglichen werden.

Original, Kopie oder digitale Datei?

Am Einlass entscheidet die praktische Prüfbarkeit. Ein vollständig ausgefülltes Papierformular ist in vielen Fällen die klarste Variante. Eine Fotografie auf dem Smartphone kann problematisch sein, wenn die Location ausdrücklich ein unterschriebenes Dokument verlangt oder das Personal die Echtheit nicht beurteilen kann.

Die Anforderungen unterscheiden sich zwischen Veranstaltungen. Deshalb sollte nicht allein auf die Formulierung „Muttizettel erforderlich“ im Ticketshop vertraut werden. Relevant ist, welche Dokumente der konkrete Veranstalter am Einlass akzeptiert.

Aufsichtsperson im Club: Verantwortung endet nicht an der Tür

Die volljährige Begleitperson ist nicht nur ein Name auf dem Formular. Sie übernimmt die Aufsicht für den minderjährigen Gast während der Veranstaltung. Das kann je nach Location eine durchgehende Erreichbarkeit und eine tatsächliche Betreuung voraussetzen.

Für Clubs und Raves ist dieser Punkt organisatorisch relevant. Hohe Lautstärke, dichtes Besucheraufkommen, wechselnde Räume und ein später Veranstaltungszeitraum erhöhen die Anforderungen an die Aufsicht. Die Begleitperson muss wissen, wo sich der minderjährige Gast befindet und wie sie ihn im Bedarfsfall erreicht.

Eine Begleitperson, die selbst stark alkoholisiert ist, kann ihre Aufgabe faktisch nicht erfüllen. Auch wenn der Muttizettel formal korrekt ausgefüllt wurde, kann das Einlass- oder Sicherheitspersonal die Situation anders bewerten. Die Erziehungsbeauftragung schützt nicht vor einem Ausschluss, wenn Sicherheits- oder Jugendschutzregeln verletzt werden.

Für die Planung einer U18 Party am Starnberger See sollte die Begleitperson daher nicht nur als Transporthilfe eingeplant werden. Ihre Rolle umfasst mindestens:

  • Erreichbarkeit während des gesamten vereinbarten Zeitraums.
  • Kontrolle, dass der minderjährige Gast die Veranstaltung nicht unbemerkt verlässt.
  • Beachtung der Alkoholvorschriften.
  • Unterstützung bei einer Kontrolle durch Security oder Polizei.
  • Klärung des Heimwegs nach Ende der Veranstaltung.
  • Reaktion, wenn der Veranstalter die Aufsicht als nicht gewährleistet bewertet.

Ob eine Begleitperson mehrere Minderjährige betreuen darf, richtet sich nach den Vorgaben der jeweiligen Veranstaltung und der tatsächlichen Situation. Für einen Club mit begrenzter Infrastruktur kann eine große Gruppe unter einer einzigen Aufsichtsperson organisatorisch nicht akzeptabel sein. Eine feste allgemeine Zahl lässt sich daraus nicht ableiten.

Alkohol: Der Muttizettel erweitert keine Altersgrenzen

Die Alkoholregeln gelten unabhängig davon, ob ein Muttizettel vorliegt. Unter 18-Jährige dürfen keine Spirituosen oder branntweinhaltigen Getränke konsumieren. Dazu zählen auch Alcopops und Getränke, die Branntwein enthalten. Eine Erziehungsbeauftragung ändert daran nichts.

Bier und Wein dürfen grundsätzlich erst ab 16 Jahren konsumiert werden. Für Jugendliche unter 16 Jahren gilt diese Ausnahme nicht. Die erziehungsbeauftragte Person muss darauf achten, dass die gesetzlichen Grenzen eingehalten werden.

Das ist bei Stufenpartys besonders relevant, weil Veranstalter häufig eigene Ausschank- und Kontrollsysteme einsetzen. Armbänder, farbliche Markierungen oder Ausweiskontrollen können anzeigen, welche Getränke ausgegeben werden dürfen. Ein Muttizettel ersetzt keine Alterskontrolle an der Bar.

SituationZulässige Einordnung
Jugendliche unter 16 Jahren mit MuttizettelKein Bier oder Wein; keine Spirituosen oder branntweinhaltigen Getränke
Jugendliche von 16 bis 17 Jahren mit MuttizettelBier und Wein grundsätzlich möglich; keine Spirituosen oder branntweinhaltigen Getränke
Jugendliche von 16 bis 17 Jahren ohne MuttizettelAufenthalt bei einer öffentlichen Tanzveranstaltung ohne Begleitung grundsätzlich nur bis 24:00 Uhr
Volljährige GästeKeine jugendschutzrechtliche Altersgrenze für Alkohol; Hausordnung und Veranstaltungsregeln bleiben bestehen

Die Aufsichtsperson darf den Konsum hochprozentiger Getränke bei Minderjährigen nicht erlauben. Wer den Muttizettel als Möglichkeit versteht, Altersgrenzen beim Alkohol zu umgehen, hat die Funktion des Dokuments falsch eingeordnet.

Anreise und Einlass rund um den Starnberger See

Bei einer Nachtveranstaltung endet die Planung nicht mit dem Download des Tickets. Gerade im Nachtleben Fünfseenland entscheidet die Anreise häufig darüber, ob die Gruppe pünktlich und vollständig am Einlass erscheint.

Zu den bekannten Anlaufstellen für Stufenpartys und Raves im Raum Starnberg zählen der U124-Club im Forsthaus Mühlthal und der Saustall Nachtclub in Bernried. Für das Forsthaus Mühlthal besteht eine Shuttle-Anbindung zum Bahnhof Starnberg Nord. Diese Verbindung kann die Anreise vereinfachen, ersetzt aber nicht die Prüfung des konkreten Fahrplans und der Rückfahrt.

Für minderjährige Gäste ist die Rückfahrt Bestandteil der Aufsicht. Eine Begleitperson muss nicht zwingend selbst fahren, sie muss aber wissen, wie die Gruppe nach Veranstaltungsende sicher zum nächsten Verkehrsknotenpunkt oder nach Hause gelangt. Bei einem Veranstaltungsende in den frühen Morgenstunden können Wartezeiten, eingeschränkter Nachtverkehr oder ein verpasster Shuttle die Kapazitätsplanung der Gruppe verändern.

Chronologie für den Veranstaltungsabend

Vor der Abfahrt werden Formular, Ticket und Ausweise abgeglichen. Der Name der Begleitperson muss eindeutig lesbar sein. Die Kontaktdaten der Eltern sollten erreichbar bleiben. Zusätzlich wird geklärt, ob der Veranstalter den Muttizettel im Original verlangt.

Bei der Anreise bleibt die Gruppe zusammen. Wenn der Veranstalter einen Shuttle ab Bahnhof Starnberg Nord anbietet, sollte die Gruppe den vorgesehenen Treffpunkt und die letzte Rückfahrt kennen. Ein Ticket für die Party berechtigt nicht automatisch zur Nutzung jedes Transfers.

Am Einlass legen der minderjährige Gast und die Begleitperson ihre Ausweisdokumente vor. Der Muttizettel wird zusammen mit dem Ticket geprüft. Fehlt eine Unterschrift oder stimmen die Personalien nicht überein, kann die Security die Einlassentscheidung zurückstellen oder ablehnen.

Während der Veranstaltung bleibt die Begleitperson ansprechbar. Die Aufsicht wird nicht dadurch beendet, dass der Gast hinter der Tür ist. Bei Problemen mit Alkohol, Verlust des Telefons oder einer Trennung von der Gruppe muss die Begleitperson reagieren können.

Nach Veranstaltungsende wird der gemeinsame Heimweg umgesetzt. Wer erst vor Ort entscheidet, wie die Rückfahrt funktioniert, erhöht das Risiko, dass Minderjährige ohne ausreichende Betreuung zurückbleiben.

Die entscheidende Kontrolle findet nicht erst an der Tür statt. Sie beginnt beim Abgleich von Formular, Ausweis, Ticket und Rückfahrt.

Typische Gründe für Probleme am Einlass

Die häufigsten Fehler sind formal. Sie lassen sich vorab vermeiden, wenn die Dokumente nicht erst auf dem Weg zur Party geprüft werden.

Fehlende Unterschrift

Eine Erziehungsbeauftragung ohne Unterschrift der Sorgeberechtigten oder der Begleitperson ist nicht vollständig. Eine Nachricht der Eltern über einen Messenger ersetzt das verlangte Formular nicht automatisch.

Falsche oder unvollständige Personalien

Schon eine abweichende Schreibweise kann Rückfragen auslösen. Bei häufigen Namen ist eine eindeutige Zuordnung besonders relevant. Die Daten müssen mit dem Ausweis der jeweiligen Person übereinstimmen.

Nicht volljährige Begleitperson

Die erziehungsbeauftragte Person muss mindestens 18 Jahre alt sein. Eine ältere Freundin oder ein älterer Freund, die beziehungsweise der selbst noch minderjährig ist, erfüllt diese Voraussetzung nicht.

Begleitperson fehlt

Viele Veranstalter verlangen, dass die Aufsichtsperson gemeinsam mit dem minderjährigen Gast eintrifft und während des Aufenthalts verfügbar bleibt. Wer den Gast nur am Eingang absetzt, erfüllt diese Anforderung nicht verlässlich.

Der Veranstalter akzeptiert keine U18-Gäste

Ein Muttizettel kann eine gesetzliche Möglichkeit eröffnen. Er zwingt den Club nicht, Minderjährige einzulassen. Hausordnung, Veranstaltungskonzept und Sicherheitsauflagen können strengere Bedingungen vorsehen.

Dokument nur als unklare Smartphone-Aufnahme

Ein schlecht lesbares Foto, abgeschnittene Unterschriften oder eine Datei ohne erkennbare Zuordnung erschweren die Prüfung. Das Problem liegt dann nicht beim Ticket, sondern bei der Nachvollziehbarkeit der Beauftragung.

Alkohol wird falsch eingeordnet

Bier und Wein ab 16 Jahren bedeuten nicht, dass alle alkoholischen Getränke erlaubt sind. Spirituosen, branntweinhaltige Getränke und Alcopops bleiben für Minderjährige ausgeschlossen.

Was Veranstalter bei Stufenpartys zusätzlich festlegen können

Eine Stufenparty ist rechtlich keine eigene Sonderkategorie mit einem einheitlichen Einlassstandard. Maßgeblich bleiben Jugendschutzgesetz, Veranstaltungsart und die Regeln des jeweiligen Betreibers. Der Begriff beschreibt häufig eine Veranstaltung für Schüler oder junge Besucher, sagt aber allein nichts über Einlassalter, Ende der Veranstaltung oder akzeptierte Dokumente aus.

Der Veranstalter kann unter anderem:

  • ein höheres Mindestalter als gesetzlich erforderlich festlegen,
  • den Zutritt mit Muttizettel vollständig ausschließen,
  • die Zahl minderjähriger Gäste pro Begleitperson begrenzen,
  • nur ein bestimmtes Formular akzeptieren,
  • die Begleitperson zur durchgehenden Anwesenheit verpflichten,
  • zusätzliche Ausweiskontrollen durchführen,
  • einzelne Getränke oder den Ausschank für U18-Gäste beschränken,
  • den Einlass bei Überfüllung trotz gültigem Ticket stoppen.

Gerade bei Locations mit begrenzter Infrastruktur ist die Kapazitätsgrenze ein praktischer Faktor. Wenn der Einlass wegen voller Räume, Sicherheitsvorgaben oder einer geänderten Organisation langsamer läuft, hilft auch ein korrektes Formular nicht gegen Wartezeit. Das Ticket bleibt der Nachweis des Kaufs. Es ist keine Garantie für den Zugang zu einem Zeitpunkt, an dem die maximale Besucherzahl erreicht ist.

Für Eltern und Jugendliche ist deshalb die Kommunikation mit dem Veranstalter sinnvoll, wenn die Angaben im Ticketshop unklar bleiben. Eine kurze schriftliche Bestätigung zur Akzeptanz des Muttizettels kann spätere Diskussionen reduzieren. Sie ersetzt aber nicht das vollständige Formular und die Ausweisdokumente.

Muttizettel, Ticket und Hausordnung zusammen denken

Die Einlassberechtigung entsteht aus mehreren Bestandteilen. Der Muttizettel regelt die Übertragung der Aufsichtspflicht. Das Ticket weist den gebuchten Zugang nach. Der Ausweis bestätigt die Identität. Die Hausordnung definiert zusätzliche Vorgaben der Location.

Keines dieser Elemente ersetzt die anderen:

  • Ein Ticket ohne gültige Altersfreigabe reicht nicht.
  • Ein Muttizettel ohne Ticket berechtigt nicht zum Eintritt.
  • Ein Ausweis ohne Erziehungsbeauftragung erlaubt 16- und 17-Jährigen den Aufenthalt ohne Begleitung nicht über 24:00 Uhr hinaus.
  • Eine Erziehungsbeauftragung ohne volljährige, anwesende Begleitperson kann vom Veranstalter zurückgewiesen werden.
  • Eine formale Zustimmung der Eltern erlaubt keinen Verstoß gegen Alkohol- oder Hausregeln.

Diese Trennung ist für das Preis-Leistungs-Verhältnis entscheidend. Wer zuerst das Ticket kauft und die Altersbedingungen erst am Veranstaltungstag prüft, verschiebt das Risiko vollständig an den Einlass. Bei ausverkauften Club-Events München und regionalen Raves ist eine nachträgliche Klärung zudem schwieriger, weil der Veranstalter kurzfristig keine individuellen Lösungen für jede Gruppe anbieten kann.

Klare Entscheidung vor der Party

Für eine Stufenparty in Starnberg ist der Muttizettel die richtige Grundlage, wenn der minderjährige Gast länger als bis Mitternacht bleiben soll, die Begleitperson mindestens 18 Jahre alt ist, das Formular vollständig unterschrieben wurde und der Veranstalter diese Form der Erziehungsbeauftragung akzeptiert.

Fehlt eine dieser Voraussetzungen, bleibt der Einlass unsicher. Ein Ticket allein reicht nicht. Der Muttizettel erlaubt keinen Spirituosenkonsum und hebt die Hausordnung der Location nicht auf.

Das binäre Fazit lautet daher: Mit bestätigter Veranstalterregel, vollständigem Formular, gültigen Ausweisen und anwesender volljähriger Aufsichtsperson ist der Besuch grundsätzlich planbar. Ohne diese vier Punkte sollte die U18-Party nicht als gesichert gebucht werden.

Häufige Fragen

Wie lange dürfen 16- und 17-Jährige ohne Muttizettel auf einer Party bleiben?
Bei einer öffentlichen Tanzveranstaltung dürfen 16- und 17-Jährige ohne Begleitung grundsätzlich bis 24:00 Uhr bleiben.
Ab welchem Alter ist ein Muttizettel bei einer Party in Starnberg relevant?
Für 16- und 17-Jährige ist der Muttizettel vor allem relevant, wenn die öffentliche Tanzveranstaltung nach Mitternacht weiterläuft. Unter 16-Jährige dürfen solche Veranstaltungen nur mit einer erziehungsberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person besuchen.
Welche Voraussetzungen muss ein Muttizettel erfüllen?
Das Formular muss die Eltern oder Sorgeberechtigten, den minderjährigen Gast, die volljährige Begleitperson sowie die konkrete Veranstaltung und den Zeitraum eindeutig nennen. Die erforderlichen Unterschriften dürfen nicht fehlen, und die Personalien sollten mit Ticket und Ausweisen übereinstimmen.
Muss die Begleitperson beim Einlass und während der Party anwesend sein?
Viele Veranstalter verlangen, dass die Begleitperson gemeinsam mit dem minderjährigen Gast eintrifft und während des Aufenthalts verfügbar bleibt. Sie übernimmt die Aufsicht während des vereinbarten Zeitraums und darf den Gast nicht nur am Eingang absetzen.
Erlaubt ein Muttizettel Jugendlichen den Konsum von Spirituosen?
Nein. Unter 18-Jährige dürfen keine Spirituosen, branntweinhaltigen Getränke oder Alcopops konsumieren. Bier und Wein sind grundsätzlich erst ab 16 Jahren erlaubt, und der Muttizettel ändert diese Grenzen nicht.
Akzeptiert jeder Veranstalter einen Muttizettel?
Nein. Veranstalter können Minderjährige trotz Erziehungsbeauftragung vollständig ausschließen, ein eigenes Formular verlangen oder zusätzliche Vorgaben wie eine Vorabanmeldung und die Anwesenheit der Begleitperson festlegen.