Für ein Open-Air am Starnberger See bedeutet das aber nicht automatisch: Jeder Teller, jeder Becher und jede Verpackung muss aus Mehrweg bestehen. Eine pauschale bayernweite Mehrwegpflicht für sämtliche Festivals gibt es nicht.
Entscheidend sind drei Ebenen: die bundesweite Mehrwegangebotspflicht nach dem Verpackungsgesetz, individuelle Auflagen der zuständigen Gemeinde und die konkrete Infrastruktur des Veranstaltungsortes. Wer ein Open-Air plant oder ein Ticket kauft, sollte diese Ebenen nicht vermischen. Das sogenannte Plastikverbot für Festivals ist als Kurzform verständlich, rechtlich aber zu grob.
Die bundesweite Pflicht gilt nicht für jedes Einwegprodukt
Die seit 2023 geltende Regel richtet sich an Letztvertreiber von bestimmten Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und an Anbieter von Einweggetränkebechern. Sie verpflichtet diese Betriebe, zusätzlich eine Mehrwegalternative anzubieten. Die Mehrwegoption darf gegenüber der entsprechenden Einwegverpackung nicht teurer sein und nicht mit schlechteren Bedingungen verbunden werden. Ein angemessenes Pfand bleibt möglich.
Für Open-Airs ist vor allem der Einweggetränkebecher relevant. Er fällt unabhängig vom Material unter die Regelung. Das betrifft deshalb nicht nur Kunststoffbecher, sondern auch Papier- oder beschichtete Becher. Ein Papierbecher mit Kunststoffbeschichtung ist rechtlich nicht automatisch eine unproblematische Alternative.
Bei Lebensmittelverpackungen ist die Abgrenzung enger. Ein Kunststoffanteil kann genügen, damit eine Verpackung als Einwegkunststofflebensmittelverpackung gilt. Das betrifft etwa Behälter mit Kunststoffbeschichtung oder Kunststoffauskleidung. Andere Einwegprodukte fallen dagegen nicht in gleicher Weise unter die Mehrwegangebotspflicht. Getränkeflaschen, Teller sowie Tüten und Folien mit Lebensmittelinhalt sind nach der einschlägigen Definition nicht pauschal gleichzusetzen.
Das führt in der Praxis zu einer uneinheitlichen Situation am Festivalgelände. Ein Getränkeausschank kann wegen der Becher unter die Pflicht fallen, während ein anderer Verkaufsstand mit einem Produkt arbeitet, das nicht unter dieselbe Regel fällt. Für Besucher ist dieser Unterschied kaum sichtbar. Für Veranstalter und Caterer ist er zentral.
Die Mehrwegpflicht ist kein generelles Verbot von Einweg. Sie ist zunächst eine Pflicht, eine gleichwertige Mehrwegalternative anzubieten.
Die Rechtslage entscheidet sich daher nicht an der Frage, ob ein Event als Open-Air, Sommerfestival oder Strandparty bezeichnet wird. Maßgeblich sind das konkrete Verpackungsprodukt, die Verkaufsform und der Betrieb, der es ausgibt.
Was das für Veranstalter und Verkaufsstände bedeutet
Ein Festivalveranstalter ist nicht in jedem Fall selbst derjenige, der die Mehrwegangebotspflicht erfüllt. Häufig übernehmen diese Aufgabe externe Caterer, Getränkepartner oder einzelne Verkaufsstände. Trotzdem bleibt der Veranstalter für die Gesamtorganisation relevant. Er legt mit dem Geländeplan, den Ausschreibungen und den Vertragsbedingungen fest, wie die Ausgabe, Rücknahme und Reinigung praktisch funktionieren soll.
Ein Mehrwegsystem kann als eigenes System des Verkaufsbetriebs oder als Pool-System organisiert sein. Beim Pool-System werden standardisierte Becher oder Behälter ausgegeben, an mehreren Stellen zurückgenommen und anschließend zentral gereinigt. Ob ein solches System eingesetzt wird, sagt allein noch nichts über die konkrete Pfandhöhe, die Zahl der Rückgabestellen oder die Umlaufgeschwindigkeit aus. Diese Details hängen vom jeweiligen Veranstalter und Betreiber ab.
Ein Betrieb, der ein eigenes Mehrwegsystem oder ein Pool-System anbietet, muss nach den bayerischen Informationen nicht zusätzlich alle von Kunden mitgebrachten Behälter befüllen. Die gesetzlichen Anforderungen unterscheiden zwischen dem Angebot einer Mehrwegalternative und der Möglichkeit, kundeneigene Behälter zu verwenden.
Für kleine Verkaufsstellen gibt es eine Erleichterung. Sie gilt nur, wenn höchstens fünf Beschäftigte und höchstens 80 Quadratmeter Verkaufsfläche vorhanden sind. Solche Betriebe können die Vorgabe erfüllen, indem sie Speisen in von Kunden mitgebrachte Mehrwegbehälter abfüllen. Auf diese Möglichkeit muss deutlich sichtbar und lesbar hingewiesen werden.
Das ist keine generelle Befreiung von jeder Mehrwegregel. Ein kleiner Stand darf die vorgeschriebene Information nicht einfach weglassen. Ebenso ist die Regel nicht ohne Weiteres auf einen großen Gastronomiebereich übertragbar, nur weil dort mehrere kleine Verkaufsstellen nebeneinander stehen. Entscheidend ist die konkrete betriebliche Organisation.
Für die Praxis eines Open-Airs ergeben sich damit mehrere Prüfstellen:
- Wird das Getränk in einem Einwegbecher ausgegeben, der unabhängig vom Material unter die Mehrwegangebotspflicht fällt?
- Enthält die Lebensmittelverpackung Kunststoff oder eine Kunststoffbeschichtung?
- Handelt es sich um einen einzelnen Kleinbetrieb oder um einen größeren Verkaufsbereich?
- Gibt es ein eigenes Mehrwegsystem, ein Pool-System oder lediglich die Möglichkeit, eigene Behälter mitzubringen?
- Sind Pfand, Rückgabe und Reinigung auf dem Gelände nachvollziehbar organisiert?
Die Antwort muss nicht an jedem Stand gleich ausfallen. Ein Festival kann daher gleichzeitig Mehrwegbecher am Hauptausschank, andere Verpackungen an einzelnen Food-Ständen und kundeneigene Behälter bei kleinen Verkaufsstellen vorsehen.
Bayern: Empfehlungen, Genehmigungen und individuelle Auflagen
Bayern schreibt nicht pauschal vor, dass jedes Open-Air vollständig mit Mehrweggeschirr durchgeführt werden muss. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz nennt Mehrweggeschirr als Maßnahme zur Abfallvermeidung. Daraus entsteht keine allgemeine landesweite Pflicht für jede Veranstaltung.
Die zweite Ebene ist die konkrete Genehmigung. Für eine öffentliche Vergnügung außerhalb dafür bestimmter Anlagen ist in Bayern eine Erlaubnis erforderlich, wenn mehr als 1.000 Besucher gleichzeitig zugelassen werden sollen. Die zuständige Gemeinde kann zusätzliche Anordnungen treffen. Dabei können der Schutz von Leben und Gesundheit, Sachgüter, Natur, Landschaft und die Nachbarschaft eine Rolle spielen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Veranstaltung auch untersagt werden.
Für ein Open-Air in Starnberg ist außerdem die Anzeige beim Ordnungsamt der Stadt relevant. Das gilt bei öffentlichen Veranstaltungen im Freien oder auf Privatgrund im Stadtgebiet. Bei Veranstaltungen mit mehr als 500 gleichzeitig erwarteten Besuchern bittet die Stadt um eine Anzeige mindestens vier Wochen vorher.
Diese Vier-Wochen-Angabe ist keine allgemeine gesetzliche Frist für jedes Open-Air in Bayern. Sie ist eine konkrete Empfehlung der Stadt Starnberg für die genannte Größenordnung. Für die Planung ist sie dennoch ein belastbarer Zeitfaktor. Wer Infrastruktur, Sicherheitskonzept, Müllkonzept und Verkehrsführung erst kurz vor dem Termin einreicht, reduziert den Spielraum für Rückfragen.
Besonders sensibel ist die Lage bei Veranstaltungen am See, auf naturbelassenen Flächen oder in Bereichen mit hoher Freizeitnutzung. Für organisierte Veranstaltungen in der freien Natur gilt das Betretungsrecht nur, wenn nach Art und Umfang der Veranstaltung sowie den örtlichen Gegebenheiten keine Beeinträchtigung der betroffenen Grundstücke zu erwarten ist. Ein Open-Air kann deshalb neben veranstaltungsrechtlichen und abfallrechtlichen Anforderungen auch naturschutzrechtliche Fragen auslösen.
Am Starnberger See entscheidet nicht das Etikett Festival über die Anforderungen, sondern die Kombination aus Besucherzahl, Gelände, Betreiber und Genehmigungsumfang.
Eine konkrete Mehrwegvorgabe kann daher aus den individuellen Auflagen entstehen, selbst wenn keine allgemeine bayernweite Pflicht existiert. Ob das tatsächlich der Fall ist, lässt sich nur anhand der Unterlagen für den jeweiligen Veranstaltungsort feststellen. Eine pauschale Aussage für alle Open-Airs in Starnberg wäre sachlich nicht belastbar.
Vorverkauf: Was ein Ticket über die Umweltauflagen nicht sagt
Im Vorverkauf wird die Mehrwegorganisation für Besucher meist nicht sichtbar. Der Ticketpreis enthält in der Regel keine detaillierte Darstellung des Müllkonzepts. Auch die Bezeichnung als nachhaltiges Festival ersetzt keine Information darüber, wie Becher ausgegeben, bepfandet und zurückgenommen werden.
Für die Bewertung des Preis-Leistungs-Verhältnisses ist das trotzdem relevant. Ein Mehrwegsystem verursacht Infrastruktur: zusätzliche Behälter, Rückgabestellen, Transport, Reinigung und Personal. Diese Kosten können in die Kalkulation der Gastronomie oder mittelbar in die Veranstaltungskosten einfließen. Daraus folgt aber nicht, dass ein Mehrwegbecher automatisch zu einem höheren Verkaufspreis führen darf. Die Mehrwegalternative muss gegenüber der entsprechenden Einwegvariante zu gleichwertigen Bedingungen angeboten werden. Ein angemessenes Pfand ist davon zu unterscheiden.
Beim Ticketkauf sind deshalb andere Fragen wichtiger als Werbeaussagen:
- Ist der Veranstaltungsort klar benannt und handelt es sich um ein Gelände am See, eine ausgewiesene Anlage oder eine freie Fläche?
- Gibt es Hinweise auf ein Pfandsystem oder eine zentrale Rückgabe?
- Werden eigene Behälter ausdrücklich zugelassen?
- Sind bestimmte Taschen, Flaschen oder Behälter aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen?
- Ist die Veranstaltung auf eine hohe gleichzeitige Besucherzahl ausgelegt?
- Werden Anreise, Einlass und Rückgabe der Becher räumlich getrennt organisiert?
Ein Ticket garantiert keine bestimmte Ausgabeform. Es legt auch nicht fest, dass sämtliche gastronomischen Angebote demselben Verpackungssystem folgen. Die belastbare Information kommt aus den Veranstaltungsbedingungen, den Hinweisen des Veranstalters und den Vorgaben vor Ort.
Das ist für Besucher besonders dann relevant, wenn sie einen eigenen Mehrwegbehälter mitbringen möchten. Die gesetzliche Möglichkeit für kleine Verkaufsstellen ist kein allgemeines Recht, jeden Behälter an jedem Stand befüllen zu lassen. Ein Veranstalter kann aus Hygiene-, Sicherheits- oder Betriebsgründen eigene Abläufe definieren. Ob ein mitgebrachter Behälter akzeptiert wird, muss deshalb für das konkrete Event geklärt werden.
Anreise und Gelände: Das Müllkonzept zeigt sich erst vor Ort
Bei einem Open-Air ist das Müllkonzept kein einzelner Behälter neben der Bühne. Es ist eine Logistikaufgabe. Besucherströme, Ausschank, Essensausgabe, Rückgabe, Reinigung und Abtransport müssen zusammenpassen. Wenn die Rückgabe nur an einem Ende des Geländes möglich ist, entsteht zu Stoßzeiten eine Kapazitätsgrenze. Das betrifft nicht nur den Komfort, sondern auch die Sauberkeit und die Geschwindigkeit an den Verkaufsstellen.
Die Lage am Starnberger See verschärft diese Abhängigkeiten. Ein Uferbereich bietet weniger Platz für Lagerflächen, Spültechnik und zusätzliche Wege als ein dauerhaft eingerichtetes Veranstaltungsgelände. Dazu kommen Anwohner, Ausflugsverkehr, Naturschutz und die Frage, wie Abfälle nach Veranstaltungsende aus dem Gelände abtransportiert werden.
Für die Besucher ist der Ablauf meist in vier Phasen erkennbar:
1. Anreise: Je nach Gelände können Bahn, Bus, Fahrrad und Pkw unterschiedliche Belastungen für die Infrastruktur erzeugen. Eine hohe Besucherzahl verteilt sich nicht automatisch gleichmäßig über die verfügbaren Wege.
2. Einlass: Taschen- und Sicherheitskontrollen können bestimmen, ob eigene Flaschen oder Behälter überhaupt mitgeführt werden dürfen. Die Mehrwegfrage beginnt deshalb nicht erst am Getränkestand.
3. Aufenthalt: Ausschank und Essensausgabe müssen die Nachfrage in kurzen Zeitfenstern abdecken. Lange Schlangen sind häufig ein Hinweis auf eine zu knapp bemessene Ausgabe- oder Rücknahmekapazität.
4. Rückgabe und Abreise: Ein Pfandbecher ist erst dann Teil eines funktionierenden Systems, wenn Rückgabestellen erreichbar, eindeutig gekennzeichnet und bis zum Ende des Besucherabstroms besetzt sind.
Ein gutes Konzept reduziert die Wege zwischen Ausgabe und Rückgabe. Es legt fest, wer Becher sammelt, wer sie sortiert und wie gebrauchte Behälter zur Reinigung gelangen. Für die rechtliche Bewertung ist außerdem relevant, ob die Stände eigenständig arbeiten oder in ein zentrales System eingebunden sind.
Eine hohe Rückgabequote allein wäre kein ausreichendes Qualitätsmerkmal. Ohne verlässliche Angaben zu Pfandhöhe, Rückgabestellen und Reinigungsstandards lässt sich ein einzelnes System nicht seriös bewerten. Entscheidend ist die Funktionsfähigkeit der gesamten Kette.
Einweg, Mehrweg und die Grenzen des Begriffs
Der Begriff Mehrweg wird im Veranstaltungsmarketing häufig großzügig verwendet. Rechtlich und praktisch sollte man genauer unterscheiden.
Ein Mehrwegbecher wird nach der Rückgabe gereinigt und erneut eingesetzt. Ein kompostierbarer oder papierbasierter Einwegbecher bleibt dagegen ein Einwegprodukt, auch wenn sein Material auf den ersten Blick umweltfreundlicher erscheint. Gerade bei Getränkebechern ist das Material für die Mehrwegangebotspflicht nicht der entscheidende Ausweg.
Bei Speisen ist die Situation differenzierter. Nicht jede Einwegverpackung mit Lebensmittelinhalt fällt automatisch unter die bundesweite Pflicht. Ein Kunststoffanteil kann die Einordnung verändern. Teller und bestimmte andere Verpackungsformen sind jedoch nicht pauschal mit Einwegkunststofflebensmittelverpackungen gleichzusetzen.
Deshalb ist die Aussage, ein Festival halte sich an ein Plastikverbot, analytisch wenig präzise. Sie beantwortet weder die Frage nach der konkreten Verpackung noch nach der vorhandenen Mehrwegalternative. Für die Besucher bleibt außerdem offen, ob der Becher nur am Hauptausschank oder an allen Verkaufsstellen eingesetzt wird.
Eine sachliche Bewertung unterscheidet mindestens zwischen diesen Varianten:
| Aspekt | Einwegbecher oder -verpackung | Mehrwegbecher oder -behälter |
|---|---|---|
| Nutzung | Einmalige Ausgabe, danach Entsorgung | Mehrfache Nutzung nach Rückgabe und Reinigung |
| Preisgestaltung | Vergleichsmaßstab für die Mehrwegalternative | Darf gegenüber der entsprechenden Einwegvariante nicht teurer angeboten werden |
| Pfand | In der Regel nicht erforderlich | Ein angemessenes Pfand ist möglich |
| Logistik | Beschaffung und Entsorgung | Ausgabe, Rücknahme, Sortierung, Transport und Reinigung |
| Kapazitätsgrenze | Vor allem bei Entsorgung und Nachschub | Vor allem bei Umlauf, Rückgabe und Reinigung |
| Besucherinformation | Entsorgungswege müssen klar sein | Rückgabestellen und Pfandbedingungen müssen klar sein |
Die Tabelle zeigt den zentralen Unterschied: Mehrweg reduziert nicht automatisch jeden Aufwand. Es verlagert ihn. Die Infrastruktur wird komplexer, kann bei ausreichender Auslastung aber die Abfallmenge und den Bedarf an Einwegmaterial verringern.
Die EU-Verpackungsverordnung bringt weitere Termine
Zusätzlich zur deutschen Regelung ist die EU-Verordnung 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle relevant. Sie ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt grundsätzlich ab dem 12. August 2026. Weitere Fristen folgen.
Für den To-go-Bereich sieht die Verordnung unter anderem vor, dass gastronomische Betriebe bis zum 12. Februar 2027 ein System zum Befüllen kundeneigener Behälter bereitstellen müssen. Bis zum 12. Februar 2028 soll außerdem die Möglichkeit bestehen, To-go-Speisen und -Getränke innerhalb eines Wiederverwendungssystems in wiederverwendbaren Verpackungen zu erhalten.
Diese Termine dürfen nicht als Signal verstanden werden, dass ab dem 12. August 2026 jedes konkrete Open-Air ohne Übergangsphase vollständig auf Mehrweg umstellen muss. Welche Anforderungen in einem Einzelfall unmittelbar gelten, kann von Übergangsfristen, nationaler Umsetzung, delegierten Rechtsakten und der konkreten Betriebsform abhängen.
Für Veranstalter bedeutet die Entwicklung dennoch, dass Mehrweg nicht als kurzfristige Sonderlösung behandelt werden sollte. Wer ein wiederkehrendes Festival in Starnberg oder im Fünfseenland organisiert, benötigt ein System, das über einen einzelnen Veranstaltungstag hinaus funktioniert. Das betrifft Lagerung, Reinigung, Ersatz bei Verlust, Abrechnung und die Abstimmung mit Caterern.
Für Besucher wird die Umstellung zunächst an der Ausgabe sichtbar. Die entscheidende Frage bleibt jedoch organisatorisch: Gibt es genügend Behälter im Umlauf, ausreichend Rückgabestellen und klare Informationen? Ein Mehrwegbecher ohne funktionierende Rücknahme ist nur ein Teil eines Systems, nicht das System selbst.
Was bei einem Open-Air konkret offenbleibt
Die öffentlich feststellbare Rechtslage beantwortet nicht jede Frage für ein bestimmtes Festival. Nicht zuverlässig ableiten lassen sich aus den allgemeinen Regeln insbesondere:
- die konkrete Pfandhöhe,
- die Zahl und Lage der Rückgabestellen,
- die Zahl der Becher im Umlauf,
- die Reinigungsintervalle,
- die Frage, ob alle Verkaufsstände dasselbe System verwenden,
- zusätzliche Vorgaben des Grundstückseigentümers,
- besondere Abfall-, Naturschutz- oder Reinigungspflichten für den Veranstaltungsort.
Diese Punkte können in der Genehmigung, in Betreiberverträgen oder in den Veranstaltungsbedingungen geregelt sein. Für ein Open-Air am Starnberger See können die Anforderungen deshalb höher ausfallen als bei einer Veranstaltung auf einem dauerhaft dafür vorgesehenen Gelände. Das ist keine automatische Folge des Sees, sondern der konkreten örtlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen.
Auch bei der Anreise sollten Besucher nicht davon ausgehen, dass ein eigener Mehrwegbecher überall akzeptiert wird. Die gesetzliche Regelung für kleine Verkaufsstellen setzt bestimmte Betriebsmerkmale voraus. Ein großes Gastronomieangebot kann nicht allein durch einzelne kleine Ausgabestellen pauschal in diese Erleichterung fallen. Umgekehrt ist ein Pool-System nicht verpflichtet, zusätzlich jedes kundeneigene Gefäß zu befüllen.
Wer eine Veranstaltung fachlich bewerten will, sollte daher nicht nur auf das Material des Bechers achten. Aussagekräftiger sind die Fragen nach Zuständigkeit, Ablauf und Kapazität:
- Wer betreibt den Ausschank?
- Wer stellt die Mehrwegbehälter bereit?
- Wo werden sie zurückgenommen?
- Wie wird die Reinigung organisiert?
- Welche Vorgaben gelten für mitgebrachte Behälter?
- Welche Auflagen gelten für das konkrete Gelände?
- Passt die Rückgabeinfrastruktur zur erwarteten Besucherzahl?
Das ist der Unterschied zwischen einer symbolischen Umstellung und einem belastbaren Müllkonzept.
Fazit: Keine pauschale Pflicht, aber klare Prüfpflichten
Für Open-Airs in Bayern gilt derzeit keine allgemeine Regel, nach der jede Veranstaltung vollständig auf Mehrweggeschirr und Mehrwegbecher umstellen muss. Die bundesweite Mehrwegangebotspflicht greift bei bestimmten Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und bei Einweggetränkebechern. Sie verlangt grundsätzlich eine gleichwertige Mehrwegalternative, kein vollständiges Einwegverbot.
In Starnberg kommen die Anzeige beim Ordnungsamt, die Empfehlung einer mindestens vierwöchigen Vorlaufzeit bei mehr als 500 erwarteten Besuchern sowie mögliche individuelle Auflagen hinzu. Ab mehr als 1.000 gleichzeitig zugelassenen Besuchern kann bei öffentlichen Vergnügungen außerhalb dafür bestimmter Anlagen eine Erlaubnis erforderlich sein. Bei Veranstaltungen in der freien Natur können außerdem naturschutzrechtliche Anforderungen greifen.
Die binäre Bewertung fällt damit eindeutig aus:
Nein: Ein Plastikverbot für jedes Open-Air am Starnberger See besteht nicht pauschal.
Ja: Veranstalter müssen die konkreten Verpackungen, Verkaufsstrukturen, Genehmigungen und Umweltauflagen prüfen. Für Besucher entscheidet sich die Qualität des Mehrwegsystems nicht am grünen Hinweis auf dem Plakat, sondern an Ausgabe, Rückgabe und Infrastruktur vor Ort.
