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Biergarten-Konzerte in Starnberg: Die neuen Lautstärke-Regeln

22:00 Uhr markiert in bayerischen Biergärten grundsätzlich das Ende der Außenbeschallung. Um 22:30 Uhr endet der Ausschank, um 23:00 Uhr der Betrieb.

Biergarten-Konzerte in Starnberg: Die neuen Lautstärke-Regeln

Für Veranstalter von Biergarten-Konzerten in Starnberg ist damit nicht nur eine Uhrzeit gesetzt, sondern eine klare Kapazitätsgrenze für das gesamte Veranstaltungskonzept.

Die Regel betrifft Live-Musik im Biergarten Bayern ebenso wie DJ-Abende, Open-Air-Formate und seltene Freizeitveranstaltungen. Entscheidend ist dabei nicht allein die Lautstärke direkt vor der Bühne. Maßgeblich sind auch die Immissionsorte, etwa angrenzende Wohngebiete. Dort gelten nachts bei seltenen Veranstaltungen Richtwerte von maximal 55 dB(A). Das verändert die Planung von Tickets, Infrastruktur, Bühnenposition, Anreise und Einlass.

Die 22-Uhr-Grenze: Ein Biergarten ist keine Freiluft-Discothek

Bei einem Konzert im Biergarten laufen mehrere Zeitvorgaben parallel. Die Außenbeschallung endet grundsätzlich um 22:00 Uhr. Der Ausschank darf bis 22:30 Uhr fortgesetzt werden. Um 23:00 Uhr schließt der Biergarten.

Für Besucher wirkt das zunächst wie eine einfache Abfolge. Für den Betreiber entsteht daraus ein enges logistisches Fenster. Ein Konzert mit Vorprogramm, Hauptact und Zugabe muss so disponiert sein, dass der letzte reguläre Musikblock nicht nur pünktlich endet, sondern auch der Abbau des laufenden Außenbetriebs vorbereitet werden kann.

Die 22-Uhr-Grenze ist dabei keine bloße Empfehlung für eine angenehmere Nachtruhe. Sie ist ein zentraler Bestandteil der Betriebsplanung. Wer den Hauptauftritt zu spät ansetzt, verschiebt den wirtschaftlich relevanten Teil des Abends in einen Zeitraum, in dem die Außenbeschallung nicht mehr fortgesetzt werden kann.

Das betrifft insbesondere kleinere Veranstaltungsorte im Fünfseenland. Ihre Infrastruktur ist oft auf einen saisonalen Biergartenbetrieb ausgelegt, nicht auf eine Konzertproduktion mit langer Nachtlaufzeit. Bühnen, Stromversorgung, Ausschank, Toiletten, Fluchtwege und Einlasszonen müssen in vorhandene Strukturen integriert werden. Eine zusätzliche Stunde Musik lässt sich nicht einfach durch einen späteren Beginn kompensieren.

Für das Preis-Leistungs-Verhältnis eines Tickets ist das relevant. Ein Einlass um 17:00 Uhr, ein Support-Programm und ein Hauptact bis 22:00 Uhr können ein stimmiges Format ergeben. Ein Ticket, das mit einem langen Open-Air-Abend wirbt, obwohl der Außenbetrieb früh beendet werden muss, erzeugt dagegen eine falsche Erwartung. Veranstalter müssen deshalb die zeitliche Struktur klar kommunizieren.

Was die Zeitvorgaben praktisch bedeuten

ZeitraumBetriebliche BedeutungRelevanz für Besucher
Bis 22:00 UhrAußenbeschallung im Biergarten grundsätzlich möglichHauptprogramm und reguläre Live-Musik müssen in diesem Fenster liegen
Bis 22:30 UhrAusschank endetGetränkeversorgung läuft noch, Musik darf aber nicht automatisch weitergehen
Bis 23:00 UhrBetrieb des bayerischen Biergartens endetAbreise und Räumung müssen rechtzeitig organisiert werden
Nach 22:00 UhrKeine pauschale Fortsetzung von Open-Air-MusikEin Wechsel in Innenräume ist nur bei passender Genehmigungs- und Raumlage möglich

Die Formulierung grundsätzlich lässt Raum für veranstaltungsbezogene Auflagen und örtliche Besonderheiten. Sie ist aber kein Freibrief. Gerade bei Konzerten im Biergarten ist die Annahme riskant, Musik könne nach 22:00 Uhr ohne weitere Prüfung draußen fortgesetzt werden.

Die 22-Uhr-Grenze ist keine Nebensache des Biergartenbetriebs. Sie definiert den wirtschaftlichen und technischen Rahmen des Konzerts.

Immissionsschutz: 55 dB(A) gelten nicht vor der Bühne

Der häufigste Denkfehler bei der Diskussion über Lautstärkegrenzwerte in Starnberg liegt in der falschen Messstelle. Die 55 dB(A) beziehen sich bei seltenen Freizeitveranstaltungen nachts auf maßgebliche Immissionsorte. Gemeint sind nicht die Tanzfläche und nicht der Bereich unmittelbar vor der Bühne, sondern Orte, an denen die Geräuschbelastung für die Umgebung bewertet wird.

Diese Unterscheidung ist für die Veranstaltungsplanung entscheidend. Ein Konzert kann auf der Tanzfläche deutlich höhere Pegel erreichen, während an einem Wohngebäude ein anderer Richtwert einzuhalten ist. Umgekehrt schützt ein moderater Pegel direkt am Mischpult nicht automatisch vor Beschwerden, wenn der Schall ungünstig in Richtung der Nachbarschaft abstrahlt.

Tagsüber gelten für seltene Ereignisse andere Richtwerte:

  • Außerhalb der Ruhezeiten sind an den maßgeblichen Immissionsorten bis zu 70 dB(A) vorgesehen.
  • Innerhalb der Ruhezeiten liegt der Richtwert bei 65 dB(A).
  • Nachts reduziert sich der Richtwert auf maximal 55 dB(A).

Die Werte beschreiben die Situation am Immissionsort. Sie sind nicht mit der Lautstärke zu verwechseln, die das Publikum auf dem Veranstaltungsgelände erlebt. Dafür spielen Abstand, Geländeform, Gebäudekanten, Windrichtung und die Ausrichtung der Lautsprecher eine Rolle. Auch tieffrequente Bestandteile können sich anders ausbreiten als mittlere und hohe Frequenzen.

Für Event-Locations im Fünfseenland ist das besonders relevant. Viele Standorte liegen in Übergangslagen zwischen Siedlungsraum, Wald, Gastronomie und Ausflugsverkehr. Ein Waldstück kann den Schall optisch abschirmen, aber nicht automatisch rechtssicher absorbieren. Ein Seeufer oder eine offene Geländeseite kann die Schallausbreitung wiederum deutlich verändern.

Die Planung muss deshalb vom Umfeld her gedacht werden. Die Bühne ist nicht nur ein gestalterischer Mittelpunkt. Ihre Position bestimmt, in welche Richtung die Hauptenergie der Beschallung abgegeben wird. Delay-Lautsprecher können helfen, den Pegel auf dem Gelände gleichmäßiger zu verteilen. Dadurch lässt sich vermeiden, dass der Bereich vor der Bühne übersteuert wird, während weiter hinten kaum Sprachverständlichkeit ankommt.

Seltene Veranstaltung bedeutet keine unbegrenzte Ausnahme

Die Freizeitlärm-Richtlinie kennt für seltene Freizeitveranstaltungen besondere Richtwerte. Das kann für einzelne Konzerte oder saisonale Formate relevant sein. Der Begriff selten darf jedoch nicht mit beliebig oder regelmäßig verwechselt werden.

Ein Betreiber, der aus einem gelegentlichen Konzert eine wiederkehrende Veranstaltungsreihe macht, verändert die Bewertung seines Betriebs. Häufigkeit, Dauer und örtliche Situation können dabei eine Rolle spielen. Auch die Frage, ob ein Format als regulärer Biergartenbetrieb, als Konzert oder als eigenständige Veranstaltung behandelt wird, gehört in die Genehmigungs- und Betriebsplanung.

Für Besucher ist diese Differenz weniger sichtbar. Sie sehen ein Ticket, eine Startzeit und einen Veranstaltungsort. Für den Veranstalter entscheidet sich an dieser Stelle jedoch, ob das Konzept mit den vorhandenen Auflagen vereinbar ist. Ein zusätzlicher Konzerttermin kann organisatorisch aufwendig sein, selbst wenn Bühne und Künstler bereits feststehen.

Gehörschutz und Technik: Die Tanzfläche ist ein eigener Messbereich

Neben dem Schutz der Nachbarschaft steht der Schutz des Publikums. Direkt auf der Tanzfläche ist der Lautstärkepegel im Mittel über 30 Minuten auf maximal 99 dB(A) begrenzt. Dieser Wert ist nicht mit dem nächtlichen Immissionsrichtwert von 55 dB(A) gleichzusetzen.

Die beiden Grenzbereiche verfolgen unterschiedliche Ziele:

  • 55 dB(A) betreffen die Geräuschwirkung an maßgeblichen Immissionsorten außerhalb des Veranstaltungsgeländes.
  • 99 dB(A) betreffen den Gehörschutz des Publikums auf der Tanzfläche.
  • Die Messung und Dokumentation der Veranstaltungspegel wird durch die DIN 15905-5 strukturiert.

Die DIN 15905-5 ist damit kein dekorativer Verweis in einer technischen Mappe. Sie schafft eine Grundlage für Messung, Mittelung und Dokumentation von Schallpegeln in der Veranstaltungstechnik. Für professionelle Veranstalter gehört diese Dokumentation zur Rechtssicherheit. Sie ermöglicht eine nachvollziehbare Bewertung, wenn es später Streit über die tatsächliche Belastung gibt.

Der Mittelungszeitraum von 30 Minuten ist ebenfalls relevant. Ein kurzer Spitzenwert und ein dauerhaft hoher Pegel sind nicht identisch zu bewerten. In der Praxis darf der Veranstalter deshalb nicht nur auf den Wert eines einzelnen Messmoments schauen. Der Verlauf des Abends zählt.

Das hat Folgen für die Arbeitsweise des Tonteams. Der Pegel muss während des Konzerts kontrolliert werden. Ein Wechsel des Acts, eine andere Bühnenlautstärke oder eine veränderte Publikumsdichte können die Situation beeinflussen. Auch wenn die Besucherzahl nicht automatisch den Schallpegel bestimmt, verändert sie die Positionen, an denen sich Menschen längere Zeit im unmittelbaren Beschallungsbereich aufhalten.

Für den Ticketkäufer ist der Zusammenhang indirekt. Ein niedrigerer Pegel bedeutet nicht zwangsläufig ein schlechteres Konzert. Im Gegenteil: Eine gleichmäßig verteilte Beschallung kann das Preis-Leistungs-Verhältnis eines Abends verbessern. Die Musik bleibt verständlich, ohne dass einzelne Bereiche der Tanzfläche unnötig belastet werden.

Vorverkauf, Anreise und Einlass: Die Auflage beginnt nicht erst am Mischpult

Die Lautstärkeregeln wirken bereits vor dem Veranstaltungstag. Im Vorverkauf muss erkennbar sein, welches Format angeboten wird. Ein Biergarten-Konzert mit Außenbeschallung bis 22:00 Uhr ist zeitlich anders zu bewerten als eine Clubnacht ohne vergleichbare Außenbegrenzung.

In der Ankündigung sollten deshalb mindestens vier Punkte zusammenpassen:

1. Beginn und Ende des Musikprogramms: Der Hauptact muss in das zulässige Zeitfenster passen. Eine pauschale Aussicht auf eine späte Zugabe ist bei Außenveranstaltungen problematisch.

2. Ort und Raumkonzept: Entscheidend ist, ob das gesamte Programm im Außenbereich stattfindet oder ob ein Teil in einen geeigneten Innenraum verlagert wird.

3. Anreise und Abreise: Wenn der Betrieb um 23:00 Uhr endet, braucht das Publikum realistische Informationen zu Auslass, öffentlichem Verkehr und Parkmöglichkeiten.

4. Einlasssteuerung: Ein später Einlass kann den nutzbaren Konzertzeitraum verkürzen. Das ist für den Veranstalter wirtschaftlich relevant und für Besucher eine Frage der Leistungserwartung.

Gerade in Starnberg und im Umfeld des Starnberger Sees darf die Anreise nicht als Randthema behandelt werden. Veranstaltungsorte liegen häufig außerhalb dichter innerstädtischer Strukturen. Parkraum, Zufahrten und der Fußweg vom nächstgelegenen Haltepunkt beeinflussen die tatsächliche Kapazität.

Die Kapazitätsgrenze ist daher nicht identisch mit der maximalen Zahl von Tickets, die theoretisch verkauft werden kann. Sie ergibt sich aus mehreren Faktoren:

  • Größe der Veranstaltungsfläche,
  • Zahl der Toiletten,
  • Breite und Anzahl der Fluchtwege,
  • Leistungsfähigkeit des Ausschanks,
  • Park- und Zufahrtssituation,
  • Einlassgeschwindigkeit,
  • Lärmschutz am jeweiligen Immissionsort.

Ein Veranstalter, der die Fläche vollständig auslastet, aber beim Einlass lange Warteschlangen erzeugt, verliert Konzertzeit. Beginnt der Hauptact pünktlich, befinden sich dann noch Teile des Publikums außerhalb des Geländes. Beginnt er später, verschiebt sich das Programm in Richtung der 22-Uhr-Grenze.

Das Ticket ist deshalb nicht nur ein Zahlungsnachweis. Es ist der erste Baustein der Logistik. Beginn, Einlass, Programmabfolge und Ende müssen als ein System funktionieren.

Das Forsthaus Mühlthal: Ein Vorfall mit konkreter Signalwirkung

Im September 2023 wurde das Tagesfestival Deep in Forest im Forsthaus Mühlthal in Starnberg gegen Mitternacht nach Anwohnerbeschwerden durch die Polizei aufgelöst. Die öffentlich dokumentierten Informationen enthalten keine genauen Dezibel-Messergebnisse. Daraus lässt sich kein konkreter Messwert ableiten.

Der Fall zeigt dennoch die operative Schwachstelle vieler Open-Air-Veranstaltungen: Die zeitliche Planung kann von der tatsächlichen Betriebsrealität abweichen. Ein Festival, das als Tagesveranstaltung startet, kann sich durch Verzögerungen, Umbauten, Zugaben oder einen verspäteten Beginn deutlich in den Abend verschieben. Für Anwohner zählt am Ende nicht die ursprüngliche Programmplanung, sondern die Geräuschbelastung zur jeweiligen Uhrzeit.

Der Vorfall ist deshalb weniger als Einzelfall mit pauschaler Aussage zu bewerten, sondern als Hinweis auf die Abhängigkeit zwischen Programm, Technik und Nachbarschaft. Ein Veranstalter kann die Belastung nicht erst dann beurteilen, wenn Beschwerden eingehen. Die Kontrolle muss während des gesamten Ablaufs funktionieren.

Für das Forsthaus Mühlthal bedeutet das keine automatische generelle Bewertung als ungeeignete Event-Location. Ebenso wenig folgt daraus, dass jede Veranstaltung dort nach demselben Muster endet. Die Rahmenbedingungen hängen vom jeweiligen Format, der Genehmigung, der Zahl der Besucher und der technischen Ausführung ab.

Der Fall macht aber sichtbar, warum die Bezeichnung Open Air keine ausreichende Veranstaltungsbeschreibung ist. Zwischen einem akustischen Konzert am frühen Abend und einem elektronischen Festival mit dauerhaftem Tieftonanteil liegen technisch und immissionsschutzrechtlich erhebliche Unterschiede.

Nicht die Bühne allein entscheidet über die Zulässigkeit. Entscheidend ist das gesamte System aus Zeit, Pegel, Gelände, Nachbarschaft und Betriebsablauf.

Betreiber zwischen Anwohnerinteressen und Eventkultur

Starnberg verfügt über eine Veranstaltungslandschaft, die zwischen Gastronomie, Ausflugsverkehr und lokaler Kreativszene liegt. Biergärten können dafür geeignete Orte sein, weil sie bereits über Ausschank, Sitzflächen und saisonale Infrastruktur verfügen. Sie sind jedoch nicht automatisch für jede Konzertform ausgelegt.

Für Betreiber ergeben sich daraus zwei grundsätzlich unterschiedliche Strategien.

Das frühe Open-Air-Format

Das Programm konzentriert sich auf den Nachmittag und den frühen Abend. Der Hauptact endet vor 22:00 Uhr. Danach folgen Ausschank, Auslass und geordnete Abreise. Dieses Modell nutzt die vorhandenen Betriebszeiten und reduziert das Risiko, dass der eigentliche Höhepunkt in eine kritische Nachtphase fällt.

Der Nachteil liegt in der begrenzten Nutzungsdauer. Künstler, Personal und Technik verursachen auch bei einem kurzen Zeitfenster Kosten. Ein zu knappes Programm kann den Ticketpreis im Verhältnis zur Aufenthaltsdauer unattraktiv machen. Hier entscheidet die Qualität der Ablaufplanung über das Preis-Leistungs-Verhältnis.

Das geteilte Raumkonzept

Der Außenbereich endet entsprechend den Vorgaben. Ein späterer Teil des Abends findet nur dann in einem geeigneten Innenraum statt, wenn die räumlichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind. Das kann die Nutzungsdauer verlängern, erfordert aber eine klare Trennung der Betriebsbereiche.

Ein solcher Wechsel ist kein einfacher Umzug der Lautsprecher. Innenräume haben andere Schallwege, andere Fluchtwegvorgaben und andere Anforderungen an Lüftung, Einlass und Sicherheit. Auch die Kapazität kann deutlich niedriger sein als im Außenbereich.

Beide Modelle können funktionieren. Keines ist automatisch überlegen. Die Entscheidung hängt von der Location, dem Publikum, der geplanten Musik und der vorhandenen Infrastruktur ab.

Was eine belastbare Veranstaltungsplanung auszeichnet

Eine sachgerechte Planung lässt sich an mehreren Punkten erkennen:

  • Die Programmzeiten berücksichtigen das Ende der Außenbeschallung und lassen Raum für Verzögerungen.
  • Die Beschallungsanlage wird auf die Fläche und ihre Umgebung abgestimmt, nicht nur auf die maximale Lautstärke.
  • Immissionsorte werden in die Bewertung einbezogen; die Messung erfolgt nicht ausschließlich an der Bühne.
  • Der Pegel auf der Tanzfläche wird im Mittel über 30 Minuten kontrolliert.
  • Die Anforderungen der DIN 15905-5 werden bei Messung und Dokumentation berücksichtigt.
  • Einlass, Ausschank und Abreise werden als zusammenhängender Ablauf geplant.
  • Das Ticketversprechen entspricht der tatsächlichen Dauer und dem Raumkonzept.
  • Beschwerden aus der Nachbarschaft werden als Teil des Betriebsrisikos eingeordnet, nicht als überraschende Ausnahme.

Die Stadt Starnberg kann darüber hinaus eigene Vorgaben oder veranstaltungsbezogene Sonderauflagen festlegen. Ob aktuell eine abweichende Sonderregelung speziell für Biergarten-Konzerte besteht, lässt sich aus den vorliegenden Informationen nicht ableiten. Für Betreiber ist deshalb die konkrete Genehmigung entscheidend, nicht eine allgemeine Aussage aus dem Veranstaltungskalender.

Was Besucher aus den Regeln ableiten können

Wer ein Konzert im Biergarten besucht, kann aus den Rahmenbedingungen relativ verlässlich auf den Ablauf schließen. Ein Veranstaltungsbeginn am späten Nachmittag spricht eher für ein kompaktes Außenprogramm. Ein angekündigtes Ende kurz vor 22:00 Uhr ist bei Live-Musik kein ungewöhnlicher Hinweis, sondern kann die zulässige Betriebszeit abbilden.

Auch die Qualität des Einlasses lässt sich besser einordnen. Wenn ein Veranstalter den Zugang früh öffnet, kann er die verfügbare Musikzeit besser nutzen. Ein später Einlass dagegen erhöht den Druck auf den Ablauf. Das betrifft vor allem kleinere Locations mit begrenzter Infrastruktur.

Die Lautstärke selbst sollte nicht isoliert betrachtet werden. Ein Pegel von 99 dB(A) auf der Tanzfläche ist ein Schutzgrenzwert und keine Qualitätsangabe. Für Besucher empfiehlt sich bei längeren Aufenthalten im unmittelbaren Bühnenbereich ein eigener Gehörschutz. Das ist keine Bewertung des Konzerts, sondern eine nüchterne Konsequenz aus der Aufenthaltsdauer und der individuellen Empfindlichkeit.

Bei der Abreise entsteht ein weiterer logistischer Engpass. Wenn Ausschank und Betrieb zeitnah enden, verlässt ein großer Teil des Publikums das Gelände innerhalb eines kurzen Zeitraums. In Orten mit begrenztem Parkraum kann das zu Rückstaus und Wartezeiten führen. Ein gut organisierter Auslass ist dann Teil der Veranstaltungsqualität, auch wenn er im Ticketshop kaum sichtbar wird.

Fazit: Biergarten-Konzerte bleiben möglich, aber nicht beliebig

Biergarten-Konzerte in Starnberg sind mit den geltenden Rahmenbedingungen vereinbar, wenn das Format auf die Zeitgrenzen, Immissionsorte und technischen Messanforderungen zugeschnitten ist. Die zentrale Grenze liegt bei 22:00 Uhr für die Außenbeschallung. Nachts gelten an maßgeblichen Immissionsorten bei seltenen Veranstaltungen maximal 55 dB(A). Auf der Tanzfläche gilt davon getrennt ein Mittelwert von maximal 99 dB(A) über 30 Minuten.

Das klare Fazit lautet: Ja, Biergarten-Konzerte funktionieren in Starnberg — aber nur als präzise geplante Frühabend- oder Mehrraumformate. Ein offenes Außenprogramm, das ohne weitere Prüfung bis tief in die Nacht fortgesetzt wird, ist mit den genannten Vorgaben nicht vereinbar.

Häufige Fragen

Darf bei Biergarten-Konzerten in Starnberg nach 22:00 Uhr noch Musik gespielt werden?
Die Außenbeschallung endet grundsätzlich um 22:00 Uhr. Eine Fortsetzung ist nur dann möglich, wenn in einen geeigneten Innenraum gewechselt werden kann, sofern die rechtlichen und räumlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.
Gilt der Lärmgrenzwert von 55 dB(A) direkt vor der Bühne?
Nein, der Wert von 55 dB(A) bezieht sich auf die maßgeblichen Immissionsorte in der Umgebung, wie etwa angrenzende Wohngebiete, und nicht auf den Bereich unmittelbar vor der Bühne.
Was bedeutet die DIN 15905-5 für Konzertbesucher?
Diese Norm regelt die Messung und Dokumentation von Schallpegeln zum Schutz des Gehörs. Für Besucher bedeutet dies, dass der Pegel auf der Tanzfläche im Mittel über 30 Minuten auf maximal 99 dB(A) begrenzt ist.
Warum ist die Planung des Einlasses für Biergarten-Konzerte wichtig?
Ein später Einlass kann den nutzbaren Konzertzeitraum verkürzen, was den wirtschaftlichen Rahmen des Abends beeinträchtigt und zu Verzögerungen im Programmablauf führen kann.