Vorverkaufsgebühr bei Open-Air-Tickets: Was Sie wirklich zahlen
Ein Open-Air-Ticket für ein Festival am Starnberger See oder eine Sommerparty in der Region kostet selten genau den Betrag, der zuerst auf der Veranstaltungsseite steht.

Vorverkaufsgebühr bei Open-Air-Tickets: Was Du wirklich zahlst
Zum Ticketpreis können eine Vorverkaufsgebühr, eine Buchungs- oder Systemgebühr und gegebenenfalls Versandkosten hinzukommen. Gerade bei lokalen Open-Airs wirkt die Abrechnung deshalb manchmal überraschend: Aus dem angekündigten Eintrittspreis wird im letzten Bestellschritt ein höherer Gesamtbetrag, ohne dass sofort klar ist, welche Position wofür berechnet wird.
Die Vorverkaufsgebühr bei Open-Air-Tickets in Starnberg ist dabei nicht automatisch unzulässig, nur weil sie zusätzlich zum Eintrittspreis auftaucht. Entscheidend ist, ob die Kosten transparent ausgewiesen werden, ob sie in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung stehen und was im Fall einer Absage oder Verlegung mit ihnen passiert. Genau an diesen Punkten haben Gerichte in den vergangenen Jahren Grenzen gezogen.
Für Deine Packliste gehört also nicht nur Sonnencreme, eine leichte Jacke und ein Paar Schuhe, das auch auf nassem Festivalboden funktioniert. Ein kurzer Blick auf die Ticketabrechnung kann genauso viel Wohlfühlfaktor schaffen wie ein guter Rückzugsort auf dem Gelände: Du weißt vor dem Kauf, was Du zahlst, und im Ernstfall, welche Summe Du zurückfordern kannst.
Aus welchen Bestandteilen setzt sich der Ticketpreis zusammen?
Der Eintrittspreis ist der Betrag, den der Veranstalter für den Zugang zum Open-Air festlegt. Daneben können weitere Kosten entstehen, die unterschiedliche Leistungen abbilden sollen. In der Praxis werden diese Positionen nicht immer einheitlich bezeichnet, weshalb die Abrechnung auf den ersten Blick komplizierter aussieht, als sie sein müsste.
Typische Bestandteile eines Open-Air-Tickets sind:
- Der Ticketpreis: Das ist der vom Veranstalter festgelegte Originalpreis für den Eintritt.
- Die Vorverkaufsgebühr: Sie wird häufig für den Vertrieb des Tickets vor dem Veranstaltungstag erhoben.
- Die Buchungs- oder Servicegebühr: Darunter können Kosten für die technische Abwicklung der Bestellung, die Zahlungsbearbeitung oder die Bereitstellung des Tickets fallen.
- Versandkosten: Diese entstehen, wenn das Ticket nicht digital, sondern als Brief oder auf einem anderen physischen Weg verschickt wird.
- Zusätzliche Leistungen: Je nach Veranstaltung können etwa Camping, ein Parkplatz, ein Zusatzband oder eine besondere Einlassoption separat berechnet werden.
Nicht jede dieser Positionen ist rechtlich gleich zu beurteilen. Vor allem darf ein Anbieter nicht einfach eine undurchsichtige Sammelgebühr ergänzen, die erst am Ende des Bestellvorgangs auftaucht. Seit Mai 2022 müssen Online-Ticketbörsen und Vermittlungsplattformen den vom Veranstalter festgelegten Originalpreis transparent ausweisen. Für Dich sollte also erkennbar sein, welcher Betrag auf den Eintritt entfällt und welche Summe zusätzlich für die Abwicklung verlangt wird.
Das ist bei einem kleinen Open-Air in Starnberg genauso relevant wie bei einem größeren Sommerfestival im Fünfseenland. Auch wenn die Ticketpreise niedriger sind als bei einem mehrtägigen Festival, bleiben die Anforderungen an eine nachvollziehbare Preisangabe bestehen.
Der wichtigste Betrag ist nicht die große Zahl im Ticketshop, sondern der Endpreis, den Du vor dem Bezahlen klar erkennen kannst.
Warum die Bezeichnung allein noch nichts entscheidet
Eine Gebühr wird nicht allein dadurch zulässig, dass sie „Service“, „Bearbeitung“, „Vorverkauf“ oder „System“ genannt wird. Die Bezeichnung beschreibt höchstens, wofür der Anbieter sie vorgesehen hat. Rechtlich kommt es stärker darauf an, welche Leistung tatsächlich dahintersteht und wie die Kosten in den Vertragsbedingungen dargestellt werden.
Umgekehrt ist auch nicht jede Vorverkaufsgebühr automatisch verboten. Veranstalter und Vermittler dürfen Kosten für den Vertrieb und die technische Abwicklung grundsätzlich nicht völlig aus der Preisgestaltung heraushalten. Problematisch wird es dort, wo die Gebühr pauschal, unangemessen hoch oder für die Kundin beziehungsweise den Kunden nicht ausreichend nachvollziehbar ist.
Bei der Ticketbuchung für ein Open-Air solltest Du deshalb auf drei Ebenen unterscheiden:
1. Was kostet der Eintritt selbst?
Dieser Betrag sollte als Originalpreis des Veranstalters erkennbar sein.
2. Welche Zusatzkosten kommen hinzu?
Die einzelnen Gebühren sollten vor dem Abschluss der Bestellung sichtbar und verständlich benannt werden.
3. Welche Leistung steht dahinter?
Eine Gebühr ist leichter einzuordnen, wenn nachvollziehbar ist, ob sie etwa den Versand oder eine tatsächlich erbrachte Vermittlungsleistung betrifft.
Print@home: Warum die Gebühr für das Selbstausdrucken problematisch ist
Viele Open-Air-Tickets werden heute als PDF oder digitales Ticket per E-Mail bereitgestellt. Für den Veranstalter oder die Ticketplattform entfällt dadurch der Aufwand für Papier, Umschlag und Versand. Trotzdem wurde Kundinnen und Kunden in der Vergangenheit teilweise eine gesonderte Pauschale für das Selbstausdrucken des Tickets berechnet.
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 23. August 2018, Aktenzeichen III ZR 192/17, entschieden, dass eine solche gesonderte Pauschalgebühr für print@home-Tickets unzulässig sein kann. In dem Verfahren ging es unter anderem um eine Gebühr von 2,50 Euro für das Selbstausdrucken. Das Gericht beanstandete außerdem unangemessen hohe Bearbeitungsgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Für Deine Open-Air-Buchung bedeutet das: Eine Position mit der Bezeichnung „print@home“, „Ticketdruck“, „E-Mail-Ticket“ oder einer ähnlichen Formulierung solltest Du nicht einfach als selbstverständlich hinnehmen. Die digitale Zustellung ist keine zusätzliche Premiumleistung, nur weil das Ticket als Datei statt als Brief ankommt. Ob eine konkrete Abrechnung im Einzelfall rechtlich wirksam ist, hängt vom genauen Vertrag und der Gestaltung des Bestellprozesses ab; eine pauschale Gebühr für das bloße Selbstausdrucken ist jedoch gerade kein unproblematischer Standard.
Das gilt auch dann, wenn der Betrag klein wirkt. Bei einer einzelnen Eintrittskarte erscheinen zwei oder drei Euro vielleicht nebensächlich. Werden solche Positionen aber bei jeder Bestellung erhoben, können sie einen erheblichen Teil der tatsächlichen Zusatzkosten ausmachen. Außerdem geht es nicht nur um die Höhe, sondern um das Prinzip: Eine Gebühr sollte eine reale Leistung abbilden und nicht bloß einen weiteren Namen für den Eintrittspreis darstellen.
Was Du beim digitalen Ticket speichern solltest
Wenn Du ein Ticket für ein Open-Air in Starnberg oder Umgebung online kaufst, speichere den Bestellvorgang am besten vollständig ab. Dazu gehören:
- die Seite mit dem ausgewiesenen Originalpreis,
- die Übersicht der Zusatzkosten,
- die Bestellbestätigung,
- die Rechnung,
- die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Kaufzeitpunkt geltenden Fassung,
- und die Information, ob das Ticket digital, per Post oder an einer Vorverkaufsstelle bereitgestellt wurde.
Ein Screenshot des letzten Bestellschritts kann später hilfreich sein, wenn sich die Darstellung im Ticketshop verändert oder eine Veranstaltung abgesagt wird. Besonders bei einem digitalen Ticket ist es sinnvoll, nicht nur die PDF-Datei aufzubewahren. Aus dem Ticket selbst geht häufig nur der Eintrittspreis hervor, nicht aber, welche Service- oder Vorverkaufsgebühr beim Kauf berechnet wurde.
Was passiert mit den Gebühren bei einer Absage?
Die unangenehmste Nachricht kommt oft nicht beim Kauf, sondern Wochen später: Das Open-Air fällt aus, wird verschoben oder der Veranstaltungsort ändert sich. Dann stellt sich schnell die Frage, ob nur der reine Ticketpreis erstattet wird oder auch die zusätzlich berechnete Vorverkaufsgebühr.
Das Landgericht Traunstein hat mit Urteil vom 20. Juni 2022, Aktenzeichen 2 HK O 1757/21, entschieden, dass Ticketvermittler bei abgesagten Veranstaltungen den Ticketpreis einschließlich der Vorverkaufsgebühren erstatten müssen, insbesondere wenn diese beim Kauf intransparent erhoben wurden. Auch das Landgericht München I erklärte Klauseln für unwirksam, nach denen Vorverkaufsgebühren bei einer Absage oder Verlegung pauschal von der Erstattung ausgeschlossen werden.
Das heißt nicht, dass jede einzelne Gebühr in jedem denkbaren Fall automatisch erstattet wird. Es bedeutet aber: Ein pauschaler Ausschluss nach dem Muster „Vorverkaufsgebühren werden nicht zurückerstattet“ ist kein Freibrief. Gerade wenn Du die Veranstaltung wegen der Absage nicht besuchen kannst und die Gebühr nicht klar oder angemessen ausgewiesen wurde, kann die vollständige Rückzahlung des gezahlten Betrags verlangt werden.
Bei einer Verlegung kommt es zusätzlich darauf an, ob Du den neuen Termin wahrnehmen kannst und welche Rückgabemöglichkeit der Veranstalter anbietet. Für Dich ist deshalb entscheidend, die Mitteilung zur Terminänderung genau zu lesen und nicht vorschnell nur das Ticket zurückzusenden, ohne die Erstattung der Zusatzkosten anzusprechen.
Rückzahlung Schritt für Schritt
Wenn ein Open-Air abgesagt wird, kannst Du strukturiert vorgehen:
1. Absage oder Verlegung dokumentieren.
Speichere die Nachricht des Veranstalters oder Ticketvermittlers und notiere, wann Du davon erfahren hast.
2. Gesamten Zahlungsbetrag ermitteln.
Nimm nicht nur den ausgewiesenen Eintrittspreis, sondern auch Vorverkaufs-, Service-, Buchungs- und gegebenenfalls Versandkosten in den Blick.
3. Rückzahlung des vollständigen Betrags verlangen.
Formuliere klar, dass Du wegen der Absage oder der für Dich nicht passenden Verlegung die Erstattung des gesamten gezahlten Betrags erwartest.
4. Die einzelnen Gebühren benennen.
Wenn auf der Rechnung eine Vorverkaufsgebühr oder eine Gebühr für ein digitales Ticket steht, führe diese Position ausdrücklich auf, statt nur allgemein von einer Rückzahlung zu sprechen.
5. Belege aufbewahren.
Dazu gehören die Rechnung, der Zahlungsnachweis, das Ticket und Deine Korrespondenz mit dem Anbieter.
6. Fristen nicht verstreichen lassen.
Für Ansprüche auf Rückzahlung von Ticketpreisen gilt grundsätzlich die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren. Trotzdem solltest Du nicht so lange warten, denn je früher Du reagierst, desto leichter lässt sich der konkrete Vorgang nachvollziehen.
Bei einer Absage endet der Vertrag nicht dadurch, dass eine Plattform nur den Eintrittspreis herausrechnet. Die gesamte Abrechnung gehört auf den Prüfstand.
Gutschein oder Geld zurück?
Manche Anbieter schlagen nach einer Absage einen Gutschein oder eine Umbuchung auf eine andere Veranstaltung vor. Das kann für Dich praktisch sein, wenn Du ohnehin beim gleichen Veranstalter bleiben möchtest und der neue Termin gut passt. Du musst eine solche Lösung aber nicht automatisch mit einer vollständigen Rückzahlung gleichsetzen.
Wenn Du den Gutschein nicht nutzen möchtest, solltest Du deutlich mitteilen, dass Du die Erstattung des gezahlten Betrags verlangst. Das betrifft nicht nur den Ticketpreis, sondern kann auch die zusätzlich berechneten Gebühren einschließen. Ob eine konkrete Gutscheinregelung wirksam ist, hängt von den Umständen und den geltenden Vertragsbedingungen ab; eine pauschale Einbehaltung von Vorverkaufsgebühren bei Absage oder Verlegung ist nach der Rechtsprechung jedenfalls rechtlich angreifbar.
Transparenz im Ticketshop: Was vor dem Kauf sichtbar sein sollte
Der entscheidende Moment liegt oft wenige Sekunden vor dem Klick auf „zahlungspflichtig bestellen“. Bis dahin hast Du vielleicht schon das Datum geprüft, die Anfahrt über Gauting oder München organisiert, mit Freunden den Timetable abgestimmt und entschieden, ob Du lieber ein Open-Air-Konzert oder eine Strandparty am Starnberger See besuchst. Gerade dann sollte der Preis nicht plötzlich eine neue Gestalt annehmen.
Ein transparenter Ticketshop zeigt den Originalpreis und die zusätzlichen Kosten so an, dass Du sie ohne langes Suchen verstehen kannst. Die Informationen dürfen nicht erst in schwer auffindbaren Bedingungen stehen. Auch der Endpreis sollte vor Abschluss der Bestellung klar erkennbar sein.
Achte beim Kauf auf folgende Punkte:
- Steht der vom Veranstalter festgelegte Originalpreis separat da?
- Werden Vorverkaufs- und Servicegebühren einzeln bezeichnet?
- Sind Versandkosten erst dann sichtbar, wenn Du eine Versandart auswählst?
- Wird ein digitales Ticket mit einer zusätzlichen Druck- oder E-Mail-Gebühr belastet?
- Erkennst Du vor dem Bezahlen den Gesamtbetrag?
- Ist klar, ob Du direkt beim Veranstalter oder über einen Vermittler kaufst?
- Gibt es widersprüchliche Angaben zwischen Veranstaltungsseite, Ticketshop und Rechnung?
Besonders wichtig ist der Unterschied zwischen dem Preis pro Ticket und den Kosten pro Bestellung. Eine Buchungsgebühr kann einmalig für die gesamte Bestellung anfallen oder für jedes einzelne Ticket berechnet werden. Beides darf nicht einfach vermischt werden. Wenn Du mehrere Tickets für eine Outdoor-Party kaufst, lohnt sich daher ein genauer Blick darauf, ob die Gebühr einmal oder mehrfach auftaucht.
Vorverkaufsstelle, Online-Shop oder Abendkasse
Der Vertriebsweg kann den Endpreis verändern. Bei einer Vorverkaufsstelle vor Ort können andere Kosten anfallen als im Online-Shop. Dafür erhältst Du das Ticket möglicherweise direkt und brauchst keinen Versand. Online kommen dagegen häufig digitale Zahlungs- oder Systemkosten hinzu, die bei einem Kauf an der Abendkasse nicht entstehen.
Das ist kein Grund, grundsätzlich einen bestimmten Weg zu bevorzugen. Der passende Weg hängt davon ab, ob Dir ein früher Ticketkauf, eine digitale Zustellung oder ein persönlicher Ansprechpartner wichtiger ist. Für Deine Entscheidung zählt aber der Endpreis, nicht die vermeintlich günstige erste Zahl.
| Vertriebsweg | Typische Preisbestandteile | Darauf solltest Du achten |
|---|---|---|
| Online-Ticketshop | Eintrittspreis, Vorverkaufs- oder Servicegebühr, eventuell Versand | Endpreis vor dem Bezahlen und klare Trennung der Positionen |
| Vorverkaufsstelle | Eintrittspreis und gegebenenfalls Verkaufsgebühr | Quittung mitnehmen und prüfen, ob die Gebühr ausgewiesen ist |
| Digitale Zustellung | Eintrittspreis, mögliche System- oder Buchungsgebühr | Keine unklare Pauschale allein für das Selbstausdrucken |
| Abendkasse | Eintrittspreis, möglicherweise abweichender Tagespreis | Prüfen, ob die Veranstaltung ausverkauft sein kann und welche Zahlungsarten akzeptiert werden |
Bei lokalen Festivals und Open-Airs kommt noch ein praktischer Punkt dazu: Die günstigste Variante ist nicht immer die stressfreieste. Wenn Du am Veranstaltungstag lange an der Kasse warten musst, keine sichere Einlassgarantie hast oder nur bar bezahlen kannst, kann der vermeintliche Preisvorteil schnell seinen Wohlfühlfaktor verlieren. Das ändert allerdings nichts daran, dass jede zusätzliche Gebühr nachvollziehbar ausgewiesen werden sollte.
Wann sind Service- und Buchungsgebühren angreifbar?
Nicht jede Servicegebühr ist automatisch rechtswidrig. Angreifbar kann eine Position jedoch werden, wenn sie in den Vertragsbedingungen versteckt ist, unangemessen hoch erscheint oder keine erkennbare Gegenleistung hat. Auch eine Gebühr, die unabhängig davon anfällt, ob tatsächlich ein zusätzlicher Aufwand entsteht, verdient einen genaueren Blick.
Bei der Bewertung helfen Dir einige konkrete Fragen:
Wird die Gebühr früh genug angezeigt?
Du musst die Zusatzkosten erkennen können, bevor Du die Bestellung verbindlich abschließt. Eine Preisübersicht, die erst nach Eingabe der Zahlungsdaten oder unmittelbar vor dem letzten Klick auftaucht, kann problematisch sein, wenn die Darstellung vorher einen anderen Endpreis nahelegt.
Ist die Position verständlich bezeichnet?
„Servicegebühr“ ist als Begriff nicht besonders präzise. Das allein macht die Gebühr noch nicht unwirksam, aber der Anbieter sollte nachvollziehbar machen, welche Leistung damit verbunden ist. Eine pauschale Sammelbezeichnung für mehrere unterschiedliche Kosten erschwert Dir die Kontrolle.
Steht die Höhe im Verhältnis zur Leistung?
Gerichte haben unangemessen hohe Bearbeitungsgebühren beanstandet. Eine kleine Gebühr für eine tatsächlich erbrachte technische oder organisatorische Leistung ist anders zu bewerten als eine hohe Pauschale, die den Ticketpreis deutlich erhöht, ohne dass dafür ein entsprechender Aufwand erkennbar wäre.
Wird eine Leistung berechnet, die Du nicht gewählt hast?
Wenn Du kein gedrucktes Ticket, keinen Expressversand und keine Zusatzoption ausgewählt hast, sollte dafür auch keine entsprechende Position auf der Rechnung stehen. Besonders bei automatisch voreingestellten Zusatzleistungen lohnt sich ein Blick in den Warenkorb.
Was passiert bei einer Absage?
Die Erstattungsregelung ist ein guter Stresstest für die Preisgestaltung. Wenn der Anbieter bei einer abgesagten Veranstaltung den Eintrittspreis zurückzahlen will, aber sämtliche Vorverkaufs- und Servicegebühren pauschal einbehält, solltest Du die Regelung nicht ungeprüft akzeptieren.
So prüfst Du Deine Ticketabrechnung
Für die Kontrolle brauchst Du keine komplizierte juristische Analyse. Eine ruhige Viertelstunde und die vollständige Rechnung reichen oft aus, um die entscheidenden Punkte zu erkennen. Gerade wenn Du mehrere Tickets gekauft hast, ist eine kleine eigene Übersicht hilfreich.
Notiere Dir:
- den angekündigten Originalpreis pro Ticket,
- die Anzahl der gekauften Tickets,
- den tatsächlich berechneten Eintrittspreis,
- jede einzelne Zusatzgebühr,
- die Versandkosten,
- den gezahlten Gesamtbetrag,
- und den Betrag, der bei einer Absage erstattet werden soll.
Vergleiche diese Angaben anschließend mit der Bestellseite und der Bestätigung. Manchmal entsteht der Unterschied nicht durch eine einzelne große Position, sondern durch mehrere kleine Kosten, die erst in der Gesamtsumme auffallen.
Wenn Du eine unklare oder möglicherweise unzulässige Gebühr entdeckst, solltest Du den Anbieter schriftlich und sachlich anschreiben. Beschreibe, welche Position Du beanstandest, wann Du das Ticket gekauft hast und welche Rückzahlung oder Erläuterung Du erwartest. Bewahre die Nachricht und die Antwort auf. Eine klare Dokumentation ist hilfreicher als eine lange Beschwerde, in der der eigentliche Punkt untergeht.
Bei einer abgesagten Veranstaltung kannst Du beispielsweise den gesamten gezahlten Betrag aufschlüsseln und ausdrücklich die Erstattung der Vorverkaufs- und sonstigen Zusatzgebühren verlangen. Berufe Dich dabei nicht auf eine pauschale Annahme, dass jede Gebühr immer unzulässig sei. Präziser ist der Hinweis, dass die Erstattungsregelung und die Transparenz der konkreten Gebühren geprüft werden müssen und dass ein pauschaler Ausschluss der Vorverkaufsgebühr bei Absage oder Verlegung rechtlich nicht ohne Weiteres wirksam ist.
Was lokale Open-Airs besonders macht
Bei großen Festivals sind Ticketbedingungen häufig standardisiert. Bei kleineren Open-Airs, Gartenpartys oder Kulturveranstaltungen im Freien können dagegen unterschiedliche Veranstalter, Vorverkaufsstellen und Plattformen beteiligt sein. Das macht die Abrechnung nicht automatisch schlechter, aber die Wege und Zuständigkeiten können unübersichtlicher werden.
Prüfe deshalb, wer auf der Rechnung als Vertragspartner genannt wird und wer die Veranstaltung tatsächlich durchführt. Bei Fragen zum Einlass ist meist das Veranstaltungsteam zuständig, bei einer fehlerhaften Zahlungsabrechnung kann der Ticketvermittler der richtige Ansprechpartner sein. Wenn ein Open-Air abgesagt wird, solltest Du die Rückzahlungsinformation desjenigen Anbieters beachten, über den Du das Ticket gekauft hast, und nicht nur die Ankündigung in sozialen Netzwerken.
Auch der Charakter der Veranstaltung spielt eine Rolle. Bei einem kleinen Seefest mit Abendkasse ist die Preisstruktur möglicherweise deutlich einfacher als bei einem mehrtägigen Festival mit Vorverkaufsphasen, Campingoptionen und verschiedenen Ticketkategorien. Gerade dann sollte aus der Abrechnung hervorgehen, ob Du ein Tagesticket, ein Kombiticket oder eine Zusatzleistung bezahlt hast.
Der faire Vergleich lautet also nicht nur: Welches Open-Air-Ticket ist am günstigsten? Besser ist die Frage: Welcher Preis steht am Ende für den tatsächlichen Zugang zur Veranstaltung auf meiner Rechnung, und welche Kosten bekomme ich zurück, wenn das Event nicht stattfindet?
Mein Fazit: Erst den Endpreis prüfen, dann den Festivalplan machen
Eine Vorverkaufsgebühr bei Open-Air-Tickets in Starnberg ist nicht grundsätzlich verboten. Sie darf aber nicht im Kleingedruckten verschwinden, unangemessen hoch ausfallen oder Leistungen abrechnen, die gar nicht erbracht wurden. Besonders kritisch sind pauschale Gebühren für das Selbstausdrucken digitaler Tickets und Klauseln, die bei einer Absage oder Verlegung jede Erstattung der Vorverkaufsgebühr ausschließen.
Mein persönlicher Festival-Survival-Tipp ist deshalb ganz unspektakulär: Speichere die Preisübersicht, prüfe den Gesamtbetrag vor dem Bezahlen und hebe Rechnung sowie Bestellbestätigung auf. Wenn das Open-Air stattfindet, hast Du damit einfach mehr Klarheit. Wenn es abgesagt wird, hast Du die Unterlagen zur Hand, um nicht nur den Eintrittspreis, sondern gegebenenfalls auch unberechtigt einbehaltene Zusatzkosten zurückzufordern.
So bleibt mehr Energie für die schönen Fragen des Wochenendes: Welche Jacke hält den Abend am See aus, wo liegt der nächste Rückzugsort und wann beginnt der Einlass? Der Ticketpreis sollte dabei kein Rätsel sein, sondern eine nachvollziehbare Entscheidung.

